Therapiehonorare
Private Krankenversicherung
Die GOP-Leistungen meiner Praxis sind durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig, sofern Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu den Leistungen Ihres Versicherungstarifs gehört. Bitte prüfen Sie im Vorfeld ihren Versicherungstarif, inwieweit Ihre Kasse die Kosten der Behandlung bei einem approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten übernimmt und welches Stundenkontingent Ihnen pro Jahr erstattet wird. Sie erhalten von mir oder bei Stimmung durch Medas eine Rechnung zum Quartalsende, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können.
Gesetzliche Krankenversicherung
Aufgrund der aktuellen Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ist eine neue Niederlassung als Vertragspsychotherapeut der gesetzlichen Krankenkasse in Ballungszentren wie in München und Münchenland derzeit kaum möglich. Eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist daher nur unter Vorbehalt und in Einzelfällen, nach genauer Prüfung über das sogenannte “Kostenerstattungs-Verfahren” möglich.
Bei gut begründetem Therapiebedarf und persönlichem Engagement durch den Versicherten sowie bei Beachtung eines bestimmten Vorgehens besteht jedoch eine gewisse Chance, dass Ihre Therapiekosten anteilig übernommen werden. Ich berate Sie diesbezüglich gerne.
Selbstzahler
Nach dem Erstgespräch finden die einzelnen Therapiesitzungen in der Regel einmal pro Woche statt. Sie dauern zwischen 50 bis 70 Minuten. Die Kosten pro Sitzung richten sich nach der üblichen Honorarvereinbarung und orientieren sich an der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) für Selbstzahler. Im Gegenzug unterliegt die Therapie keinerlei bürokratischen Einschränkungen. Zudem ist die völlige Diskretion sichergestellt.
Wichtiges auf einen Blick
Als Privatversicherte bitte Tarif prüfen.
Die Kosten einer Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung GOP/GOÄ.
Gesetzlich Versicherte können nur mit Einschränkung und nach Einzelfallprüfung nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet werden.
Vereinbarte Termine sind rechtzeitig abzusagen (mindestens 24 Stunden vorher)!
Coaching und Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind nicht erstattungsfähig und werden gesondert abgerechnet.
Darf ich Ihnen behilflich sein?
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